Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Inhalte unabhängig von Sehvermögen, Motorik, Gehör oder eingesetztem Hilfsmittel nutzbar sind. Wer blind ist und einen Screenreader nutzt, soll eine Seite ebenso verstehen wie jemand, der nur mit der Tastatur arbeitet oder Texte stark vergrößert. Maßgeblich sind die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. Seit dem 28.06.2025 gelten in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Angebote an Verbraucher verbindliche Anforderungen [2].
Die WCAG als Maßstab
Die WCAG gibt das World Wide Web Consortium heraus, die aktuelle Fassung 2.2 trägt das Datum 12.12.2024 [1]. Sie ordnet ihre Anforderungen vier Grundsätzen zu: Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Jedes Erfolgskriterium gehört zu einer von drei Stufen, A als niedrigste, AA als mittlere und AAA als höchste [1]. Gegenüber der Fassung 2.1 kamen neun Kriterien hinzu, das Kriterium 4.1.1 zur Syntaxprüfung entfiel [1].

Einige Beispiele zeigen, wie konkret die Anforderungen sind. Jeder Inhalt ohne Text, etwa ein Bild, braucht eine Textalternative mit gleichem Zweck (Stufe A). Normaler Text muss sich mit einem Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 vom Hintergrund abheben, großer Text mit 3 zu 1 (Stufe AA). Alle Funktionen müssen sich über die Tastatur bedienen lassen (Stufe A), und wer mit der Tastatur arbeitet, muss sehen, wo der Fokus gerade steht (Stufe AA) [1].
Barrierefreiheit und Recht
Für die Privatwirtschaft ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wichtig. Es erfasst neben bestimmten Produkten unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28.06.2025 für Verbraucher erbracht werden [2]. Als zentrale technische Referenz nennt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die europäische Norm EN 301 549, die auf Erfolgskriterien der WCAG 2.1 verweist. Eine überarbeitete Fassung der Norm soll auf die WCAG 2.2 verweisen [3]. Ob ein konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, ist eine Rechtsfrage. Dieser Eintrag beschreibt den Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Was Barrierefreiheit mit SEO zu tun hat
Vieles, was Menschen mit Behinderung hilft, hilft auch Suchmaschinen. Google nennt den Alt-Text eines Bildes eine wichtige Angabe für die Bildersuche und weist darauf hin, dass er zugleich die Barrierefreiheit verbessert, etwa für Nutzer von Screenreadern [4]. Mehr dazu steht unter alt-Attribut. Nach unserer Erfahrung gilt Ähnliches für eine saubere Überschriftenstruktur, beschreibende Linktexte und Text, der als echter Text im HTML steht. Wer Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, muss nach unserer Erfahrung später wenig nachrüsten.
Warum das Thema seit Juni 2025 mehr Gewicht hat, beschreibt der Beitrag Barrierefreiheit ist seit Juni 2025 Pflicht. Wie SEO NW Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung zusammen angeht, steht auf der Seite Barrierefreiheit und SEO.
Du willst wissen, wo deine Website heute bei Kontrast, Tastaturbedienung und Alt-Texten steht? Darüber sprechen wir in der gratis Sprechstunde, bring ein paar Seiten mit.
- Organisation Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. W3C. Stand 12.12.2024. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand in Kraft seit 28.06.2025. abgerufen am 31.10.2026
- Behörde Normen und Standards zum BFSG. Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation SEO-Best-Practices für Google Bilder. Google Search Central. Stand 04.03.2026. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Welche WCAG-Stufe sollte eine Website erreichen?
Die EN 301 549, auf die sich die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beim BFSG bezieht, verweist auf Erfolgskriterien der WCAG. Nach unserer Erfahrung zielen die meisten Projekte auf die Stufe AA. Ob das für dein Angebot rechtlich verlangt ist, klärt eine Rechtsberatung.
Ist Barrierefreiheit ein Rankingfaktor?
Google nennt Barrierefreiheit nicht als eigenen Rankingfaktor. Viele Maßnahmen wie Alt-Texte, klare Überschriften und beschreibende Linktexte helfen aber auch Suchmaschinen beim Verstehen der Seite.
Welcher Kontrast ist ausreichend?
Nach WCAG Stufe AA mindestens 4,5 zu 1 für normalen Text und 3 zu 1 für großen Text.
Gilt Barrierefreiheit nur für Behörden?
Nein. Seit dem 28.06.2025 erfasst das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch private Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.


