Kurz-Fakten

  • Ausdrücklich in Googles Spam-Richtlinien benannt
  • Folgen reichen von Abwertung bis zur vollständigen Entfernung aus dem Index
  • Manuelle Maßnahmen erscheinen in der Search Console und lassen sich beantragen aufheben
  • Das Risiko trägt der Websitebetreiber, nicht der ausführende Dienstleister

Einordnung für die Praxis

Der praktisch wichtigste Punkt betrifft die Haftung. Wenn ein Dienstleister Verweise kauft und die Website deshalb abgewertet wird, verliert der Betreiber die Sichtbarkeit – der Dienstleister ist dann meist nicht mehr im Bild. Wer Leistungen einkauft, sollte deshalb wissen, wie die Verweise entstehen.

Die Erholung dauert lange. Verweise lassen sich über die Disavow-Funktion entwerten, aber die Bewertung einer Domain baut sich nicht binnen Wochen wieder auf. Bei manuellen Maßnahmen kommt ein Prüfverfahren hinzu, das eine belegte Aufräumarbeit voraussetzt.

Verwandte Begriffe

Quellen und Weiterlesen