Kurz-Fakten

  • Unterschiedlicher Inhalt für Bot und Mensch unter derselben Adresse
  • Ausdrücklich als Richtlinienverstoß benannt, Folge bis zur Entfernung aus dem Index
  • Nicht betroffen: Anpassung der Darstellung, Sprachweiche mit gleichem Inhalt, Bezahlschranken mit passender Auszeichnung
  • Prüfbar über „Abruf wie durch Google" in der Search Console

Einordnung für die Praxis

Die Abgrenzung ist in der Praxis wichtiger als die Definition. Eine Website darf auf Mobilgeräten anders aussehen, darf Inhalte nachladen und darf Nutzer nach Sprache weiterleiten – solange der Bot dieselbe Substanz zu sehen bekommt wie ein Mensch.

Unbeabsichtigtes Cloaking entsteht am ehesten bei Bezahlschranken und bei Seiten, die dem Bot den vollständigen Text zeigen und dem Besucher nur einen Anriss. Für diesen Fall gibt es eine vorgesehene Auszeichnung; ohne sie ist es ein Verstoß.

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