Kurz-Fakten

  • Erscheint im Bericht „Manuelle Maßnahmen" der Search Console
  • Kann die ganze Website oder einzelne Bereiche betreffen
  • Aufhebung nur über einen Antrag auf erneute Überprüfung
  • Der Antrag muss belegen, was konkret behoben wurde – eine Absichtserklärung genügt nicht

Einordnung für die Praxis

Der häufigste Grund im Bereich der Verweise sind gekaufte Links. Die Beseitigung heißt dann: Verweise tatsächlich entfernen lassen, wo möglich, und den Rest über die Disavow-Datei entwerten. Beides muss dokumentiert sein – der Antrag wird von einem Menschen gelesen.

Ein knapper, belegter Antrag ist wirksamer als ein langer. Er nennt, was falsch war, was getan wurde, mit welchem Ergebnis, und was künftig verhindert, dass es erneut passiert. Wer stattdessen die Maßnahme bestreitet, verlängert den Vorgang.

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