Kurz-Fakten
- Manuelle Maßnahmen erscheinen in der Search Console, algorithmische nicht
- Nur manuelle Maßnahmen lassen sich mit einem Antrag aufheben
- Ein Sichtbarkeitsverlust ohne Meldung ist meist keine Strafe, sondern eine Neubewertung
- Der Zeitpunkt des Verlusts lässt sich mit veröffentlichten Update-Terminen abgleichen
Einordnung für die Praxis
Der erste Blick gehört deshalb der Search Console: Steht dort unter „Manuelle Maßnahmen" nichts, gab es keine Strafe. Was dann bleibt, ist die Frage, ob der Verlust mit einem Update zusammenfällt oder mit einer Änderung im eigenen Haus.
Die Erwartung an eine schnelle Erholung ist bei algorithmischen Abwertungen unangebracht. Wo eine manuelle Maßnahme nach einem erfolgreichen Antrag binnen Tagen aufgehoben wird, kann eine Neubewertung bis zum nächsten größeren Update bestehen bleiben – auch wenn die Ursache längst behoben ist.