Ein Gastautor schreibt für eine Website, zu deren Redaktion oder Belegschaft er nicht gehört. Das kann eine Fachfrau sein, die im Blog eines Branchenverbands einen Beitrag über neue Normen veröffentlicht, oder ein Steuerberater, der für das Magazin einer Handwerkskammer einen Text zu Abschreibungen liefert. Der Beitrag selbst heißt Gastbeitrag. Dieser Eintrag schaut auf die Person: wie sie genannt wird, was sie mitbringt und welche Regeln für sie und die Gastgeberseite gelten.
Wer schreibt hier?
Google empfiehlt, für Besucher klar erkennbar zu machen, wer einen Inhalt erstellt hat, etwa mit einer Verfasserzeile und weiteren Angaben zur Person [1]. Für Gastautoren gilt das genauso wie für das eigene Team. Zu den Fragen, mit denen Google Inhalte prüfen lässt, gehört außerdem, ob ein Text von Personen stammt, die sich nachweislich mit dem Thema auskennen [1]. Ein Gastautor mit echtem Fachwissen kann einer Seite deshalb mehr bringen als ein weiterer Text aus der eigenen Feder, vorausgesetzt, Name, Tätigkeit und Bezug zum Thema stehen sichtbar dabei. Google rät außerdem, Lesern verständlich zu machen, wie ein Inhalt entstanden ist [1]. Bei einem Gastbeitrag heißt das praktisch: Leser sollten sehen, dass der Text von außen kommt und in welcher Rolle die Person schreibt, etwa als Fachanwältin, als Inhaber eines Meisterbetriebs oder als Mitarbeiterin eines Herstellers. Wie solche Angaben aufgebaut werden, erklärt der Eintrag Autorenprofil, was hinter dem Maßstab steckt, der Eintrag Expertise.

Links in Gastbeiträgen
Viele Gastautoren schreiben, um einen Link zur eigenen Website zu bekommen. Googles Spamrichtlinien nennen Links mit optimiertem Ankertext in Artikeln, Gastbeiträgen oder Pressemitteilungen, die auf anderen Websites verbreitet werden, als Beispiel für Link-Spam [2]. Bezahlte Links sind erlaubt, wenn sie mit rel="nofollow" oder rel="sponsored" gekennzeichnet sind [2]. Ein schlichter Link im Kurzprofil des Gastautors, der auf seine Website führt, ist etwas anderes als ein Link mit optimiertem Ankertext, wie ihn Google als Beispiel für Link-Spam nennt [2]. Wie du Gastbeiträge sinnvoll planst, beschreibt der Ratgeber Gastbeiträge richtig einsetzen, zur Kennzeichnung passt das Sponsored-Attribut.
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Wenn du Gastautoren aufnimmst
Für Websites, die Texte von außen veröffentlichen, gibt es eine zweite Regel. Beim Missbrauch des Websiterufs veröffentlicht eine Website Inhalte Dritter vor allem, um deren Ranking mit den eigenen Signalen der Gastgeberseite zu heben [2]. Als Dritte nennt Google unter anderem Freiberufler und Personen, die nicht direkt für die Website arbeiten [2]. Inhalte Dritter sind dabei nicht an sich ein Verstoß [2]. Kolumnen, Meinungsbeiträge und andere redaktionelle Artikel nimmt Google ausdrücklich aus, ebenso Foren und Kommentarbereiche mit Beiträgen von Nutzern [2]. Kritisch wird es, wenn das Thema des Gastbeitrags mit der Website nichts zu tun hat, etwa ein Text über Kredite auf einer Bildungswebsite [2].

Über Gastautoren auf deiner Website oder eigene Gastbeiträge auf fremden Seiten sprechen wir in der gratis Sprechstunde.
- Organisation Hilfreiche, vertrauenswürdige, nutzerorientierte Inhalte erstellen. Google Search Central. Stand 07.10.2026. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Spamrichtlinien für die Google Websuche. Google Search Central. Stand 02.09.2026. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gastautor und Gastbeitrag?
Der Gastautor ist die Person, die schreibt. Der Gastbeitrag ist der Text, den sie für eine fremde Website liefert.
Muss ein Gastautor namentlich genannt werden?
Google empfiehlt, für Leser erkennbar zu machen, wer einen Inhalt verfasst hat, etwa mit einer Verfasserzeile und Angaben zur Person. Das gilt für Gastautoren wie für das eigene Team.
Darf ein Gastautor einen Link zu seiner Website setzen?
Ja. Google wertet aber Links mit optimiertem Ankertext in Gastbeiträgen, die auf anderen Websites verbreitet werden, als Link-Spam. Bezahlte Links müssen mit nofollow oder sponsored gekennzeichnet sein.
Kann ich mit Gastautoren gegen Googles Regeln verstoßen?
Ja, wenn du Inhalte Dritter vor allem veröffentlichst, damit sie von den Rankingsignalen deiner Website profitieren. Redaktionelle Beiträge, Kolumnen und Meinungsartikel nimmt Google von dieser Regel aus.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.


