Kurz-Fakten

  • In den Spam-Richtlinien ausdrücklich genannt, wenn der Verweis der einzige Zweck ist
  • Unbedenklich bei fachlichem Bezug und passendem Umfeld
  • Bezahlte Platzierungen müssen als sponsored oder nofollow gekennzeichnet werden
  • Dienstleister, die „Gastbeiträge auf 500 Blogs" anbieten, verkaufen genau das Beanstandete

Einordnung für die Praxis

Die Prüffrage ist auch hier die nach dem Anlass: Hätten Sie diesen Beitrag auch geschrieben, wenn er keinen Verweis enthielte? Wenn ja, ist es Fachpublizistik mit Nebeneffekt. Wenn nein, ist der Verweis der Zweck – und genau das ist beschrieben.

Bei eingekauften Leistungen ist Vorsicht angebracht. Netzwerke, die Platzierungen im Paket anbieten, arbeiten mit denselben Websites für hunderte Kunden. Diese Muster sind erkennbar, und das Risiko liegt beim Auftraggeber.

Verwandte Begriffe

Quellen und Weiterlesen