Kurz-Fakten

  • Gesetzt aus inhaltlichen Gründen, ohne Gegenleistung
  • Stehen im Fließtext an der Stelle, an der die Aussage belegt wird
  • Lassen sich nicht kaufen, aber durch belegbare Inhalte wahrscheinlicher machen
  • Ein einzelner solcher Verweis wiegt oft mehr als dutzende Verzeichniseinträge

Einordnung für die Praxis

Der Weg dorthin führt über Zitierfähigkeit. Ein Autor verlinkt eine Quelle, wenn sie eine Aussage belegt, die er selbst nicht belegen kann – eine eigene Erhebung, eine Zusammenstellung, eine präzise Definition. Meinungsbeiträge werden selten verlinkt, Fakten häufig.

Praktisch heißt das: Wer verlinkt werden will, sollte etwas veröffentlichen, das sich zitieren lässt – mit Datum, Methodik und einer Zahl, die anderswo nicht steht.

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