Kurz-Fakten

  • Im September 2019 eingeführt, gemeinsam mit ugc
  • Vorgabe der Spam-Richtlinien, nicht Empfehlung
  • Gilt auch für Affiliate-Verweise und Produktplatzierungen
  • Alternativ ist weiterhin nofollow zulässig

Einordnung für die Praxis

Die Kennzeichnungspflicht wird bei Affiliate-Verweisen am häufigsten übersehen. Ein Verweis auf ein Produkt, der eine Provision einbringt, ist ein bezahlter Verweis – auch wenn kein Geld für den Link selbst geflossen ist. Betroffen sind damit die meisten Testberichte und Empfehlungslisten.

Neben den Suchmaschinenrichtlinien gibt es eine zweite Ebene: Werbekennzeichnung nach Wettbewerbsrecht. Sie verlangt eine für Menschen sichtbare Kennzeichnung – ein Attribut im Quelltext genügt dafür nicht.

Verwandte Begriffe

Quellen und Weiterlesen