nofollow-Attribut Das nofollow-Attribut kennzeichnet einen Verweis, für den der Betreiber keine Empfehlung aussprechen will. Es wurde 2005 gegen Kommentarspam eingeführt. Seit März 2020 behandelt Google nofollow als Hinweis, nicht mehr als bindende Anweisung – die Verweise können also zur Bewertung herangezogen werden. Ergänzt wurde es damals um die spezifischeren Werte sponsored und ugc.
Kurz-Fakten
2005 gegen Kommentarspam eingeführt
Seit März 2020 ein Hinweis, keine bindende Anweisung
Drei Werte zur Auswahl: nofollow, sponsored, ugc – kombinierbar
Bezahlte Verweise müssen als sponsored oder nofollow gekennzeichnet werden
Einordnung für die Praxis
Die Umstellung 2020 hat eine alte Praxis überflüssig gemacht: das sogenannte PageRank-Sculpting, also das gezielte Setzen von nofollow auf interne Verweise, um Bewertung zu lenken. Das funktionierte schon länger nicht und funktioniert jetzt erst recht nicht.
Praktisch bleibt nofollow für zwei Fälle: Verweise, die Nutzer beigetragen haben und die niemand geprüft hat, und Verweise, hinter denen eine Gegenleistung steht. Für beide gibt es inzwischen die genaueren Werte ugc und sponsored.
Inhaber von SEO NW in Bertingen, seit 2012 in der Suchmaschinenoptimierung. Betreut Websites für Google und Bing, Schwerpunkte technisches SEO, strukturierte Daten und die Frage, unter welchen Bedingungen Sprachmodelle einen Inhalt übernehmen. Schreibt und prüft die Einträge dieses Glossars.