Kurz-Fakten
- Richtlinienverstoß, wenn ohne sponsored oder nofollow gesetzt
- Wirkung endet mit der Zahlung – es entsteht kein Bestand
- Wettbewerbsrechtlich kann zusätzlich eine sichtbare Werbekennzeichnung nötig sein
- Das Risiko der Abwertung trägt die verlinkte Website
Einordnung für die Praxis
Der wirtschaftliche Einwand wiegt oft schwerer als der richtlinienbezogene: Bei gemieteten Verweisen zahlt man dauerhaft für einen Zustand, nicht einmalig für einen Aufbau. Wer die monatliche Summe stattdessen in eigene Inhalte steckt, hat nach zwei Jahren etwas, das bleibt.
Zur Kennzeichnung: Sie löst das Richtlinienproblem und beseitigt zugleich den erhofften Nutzen – ein als sponsored gekennzeichneter Verweis soll ja gerade nicht als Empfehlung zählen. Genau darin liegt die Widersprüchlichkeit des Modells.