Kurz-Fakten

  • Betrifft Medizin, Recht, Finanzen, Sicherheit und Ähnliches
  • Strengerer Maßstab bei Fachkunde und Vertrauenswürdigkeit
  • Stammt aus den Bewertungsrichtlinien für menschliche Prüfer, nicht aus dem Algorithmus
  • Namentliche Urheberschaft mit nachprüfbarer Qualifikation zählt hier besonders

Einordnung für die Praxis

Praktisch heißt das: Auf einem YMYL-Thema reicht ein guter Text nicht. Es braucht eine erkennbare, überprüfbare Person dahinter, Quellenangaben zu den Aussagen und ein Datum der letzten Prüfung. Alles drei ist auf anderen Themen empfehlenswert und hier faktisch Voraussetzung.

Die Bewertungsrichtlinien sind öffentlich und beschreiben, worauf menschliche Prüfer achten. Sie sind kein Algorithmus, aber die ausführlichste Beschreibung dessen, was Google unter Qualität versteht – und damit die nützlichste verfügbare Quelle.

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