Kurz-Fakten

  • Technisch notwendige Cookies sind einwilligungsfrei, alle anderen nicht
  • Rechtsgrundlage in Deutschland ist das TDDDG, ergänzt um die DSGVO
  • Für Suchmaschinen ohne unmittelbare Bedeutung – der Googlebot nimmt keine an
  • Einwilligungsbanner wirken indirekt: über Ladezeit und Layoutverschiebung

Einordnung für die Praxis

Der SEO-Bezug ist indirekt, aber real. Ein Einwilligungsbanner, das nachgeladen wird und dann Inhalt verschiebt, verschlechtert den CLS-Wert. Eines, das ein großes Skript von einem fremden Server holt, verzögert den Seitenaufbau.

Der zweite Bezug betrifft die Daten: Wer ablehnt, wird nicht gemessen. Je nach Publikum fehlen dadurch erhebliche Anteile der Besuche in der Auswertung – ein Grund, warum cookielose Verfahren wie Matomo mit gekürzter IP-Adresse für die reine Reichweitenmessung oft die besseren Zahlen liefern.

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