Kurz-Fakten
- Rechtsgrundlagen: DSGVO und TDDDG
- Einwilligung muss vor dem Laden des Dienstes vorliegen, nicht danach
- Für Auftragsverarbeiter wie Analysedienste ist ein Vertrag erforderlich
- Von fremden Servern nachgeladene Schriften übertragen die IP-Adresse des Besuchers
Einordnung für die Praxis
Der häufigste technische Verstoß auf mittelständischen Websites sind nachgeladene Schriften. Sie werden von einem fremden Server geholt, und dabei wird die IP-Adresse des Besuchers übertragen – ohne Einwilligung und meist ohne dass jemand davon weiß. Die Abhilfe ist einfach: die Schriften herunterladen und selbst ausliefern.
Der zweite ist die eingebettete Karte. Sie lädt beim Seitenaufruf und überträgt dabei Daten. Eine Vorschaugrafik, die erst auf Klick die eigentliche Karte lädt, löst das – und verbessert nebenbei die Ladezeit.
Dieser Eintrag ordnet den Begriff für die SEO-Praxis ein und ist keine Rechtsberatung.