Kurz-Fakten

  • Erzeugen eigenständigen Inhalt, den kein anderer Händler hat
  • Auszeichnung ermöglicht Bewertungssterne im Suchergebnis
  • Selbst erzeugte Bewertungen verstoßen gegen Richtlinien und Wettbewerbsrecht
  • Seit der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie ist über die Echtheitsprüfung zu informieren

Einordnung für die Praxis

Der übersehene Nutzen ist der inhaltliche. Bewertungen enthalten die Wörter, die Kunden tatsächlich benutzen – oft andere als die des Herstellers. Eine Produktseite mit dreißig Bewertungen deckt Formulierungen ab, auf die keine Redaktion gekommen wäre.

Zur Auszeichnung: Sterne dürfen nur ausgezeichnet werden, wenn die Bewertungen von Nutzern stammen und auf der Seite sichtbar sind. Eine Selbstbewertung des eigenen Angebots auszuzeichnen, führt zum Verlust der Darstellung – und ist auch sonst keine gute Idee.

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