Kurz-Fakten
- Erzeugen eigenständigen Inhalt, den kein anderer Händler hat
- Auszeichnung ermöglicht Bewertungssterne im Suchergebnis
- Selbst erzeugte Bewertungen verstoßen gegen Richtlinien und Wettbewerbsrecht
- Seit der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie ist über die Echtheitsprüfung zu informieren
Einordnung für die Praxis
Der übersehene Nutzen ist der inhaltliche. Bewertungen enthalten die Wörter, die Kunden tatsächlich benutzen – oft andere als die des Herstellers. Eine Produktseite mit dreißig Bewertungen deckt Formulierungen ab, auf die keine Redaktion gekommen wäre.
Zur Auszeichnung: Sterne dürfen nur ausgezeichnet werden, wenn die Bewertungen von Nutzern stammen und auf der Seite sichtbar sind. Eine Selbstbewertung des eigenen Angebots auszuzeichnen, führt zum Verlust der Darstellung – und ist auch sonst keine gute Idee.