Kurz-Fakten

  • Blockierende Stylesheets verzögern den ersten sichtbaren Aufbau
  • Per CSS versteckter Text nur für Suchmaschinen gilt als Richtlinienverstoß
  • Aufklappbare Inhalte sind zulässig – sie sind für Nutzer erreichbar
  • Inline-Stile je Seite verhindern die gemeinsame Pflege und das Zwischenspeichern

Einordnung für die Praxis

Die Abgrenzung zwischen zulässigem und unzulässigem Verbergen ist einfach: Kann ein Besucher den Text erreichen? Ein Aufklappelement ist in Ordnung, ein Text in weißer Schrift auf weißem Grund nicht. Google hat zudem klargestellt, dass Inhalte in Aufklappelementen normal gewertet werden.

Zur Ladezeit: Stilangaben, die in jeder einzelnen Seite stehen, statt in einer gemeinsamen Datei, können nicht zwischengespeichert werden und wiederholen sich bei jedem Abruf. Bei vielen Seiten summiert sich das erheblich – und eine Änderung bedeutet, jede Seite anzufassen.

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