Kurz-Fakten
- Kein geschützter Begriff und keine erforderliche Qualifikation
- Leistungstiefe reicht von reiner Beratung bis zur eigenen Umsetzung
- Zusagen konkreter Platzierungen sind ein Ausschlusskriterium
- Zugriff auf Search Console und Analysewerkzeuge sollte beim Auftraggeber bleiben
Einordnung für die Praxis
Drei Fragen trennen brauchbare von unbrauchbaren Angeboten. Erstens: Was genau wird geliefert – Bericht, Umsetzung oder beides? Zweitens: Woran wird der Fortschritt gemessen, und werden Markenanfragen dabei getrennt? Drittens: Wem gehören die Zugänge?
Der dritte Punkt wird regelmäßig unterschätzt. Wenn Search Console, Analysekonto und Domainverwaltung beim Dienstleister liegen, ist ein Wechsel teuer und der Verlauf möglicherweise verloren. Die Konten gehören dem Auftraggeber; der Dienstleister bekommt Zugriff.